BGH Urteil: elektronische Leseplätze

  • Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil damit beschäftigt ob eine öffentliche Bibliothek Bücher aus ihrem Bestand digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen anbieten darf. Dabei ist das BGH zu dem Ergebnis gekommen das dies grundsätzlich auch ohne E-Book Lizenz möglich ist. Auch das ausdrucken oder kopieren auf USB-Stick muss nicht grundsätzlich verboten sein.


    http://www.rechtsindex.de/rech…seplaetze-in-bibliotheken


    Das Urteil ist zwar schwierig zu lesen aber ich finde es interessant.